Ratgeber Hecke schneiden in Aichach und Umgebung

Es ist gesetzlich vorgeschrieben, dass in der Zeit von März bis September nur ein Heckenschnitt als Formschnitt erlaubt ist. Somit ist ein leichter Zuschnitt oder auch ein Pflegeschnitt, Formschnitt in Zeit um den 24. Juni am besten dafür geeignet.

Hecke schneiden Aichach und Umgebung In der Zeit vom 1. Oktober bis hin zum 28. Februar kann man an einer Hecke in Aichach oder Umgebung einen Rückschnitt oder ein völliges Roden bis stocktief ausführen.

Weshalb ist es verboten das ganze Jahr seine Hecke zu schneiden oder zu roden?

Es ist ganz einfach, hier geht es um den Schutz heimischer Tiere und ihrem Lebensraum in der Hecke. Diese heimischen Tiere suchen im Frühjahr Zuflucht in den Hecken oder Sträuchern, um ihre Nester und Brutstätten anzulegen. Durch das Verbot von Hecken schneiden soll in dieser Zeit den Tieren ermöglichen ihren Nachwuchs aufzuziehen und dabei ungestört zu sein.

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Wer muss auf das Gesetz, des Bundesnaturschutz acht geben?

Es ist ganz einfach, alle Arbeiten, das Zurückschneiden oder auf Stock setzen einer Hecke betrifft. Besitzer von einem Garten, Eigentümer von einem Wohnhaus, auch Besitzer von Schrebergärten und alle, die für die Pflege verantwortlich sind, müssen sich an diese Vorschrift halten. Dabei spielt es keine Rolle, ob dieses Gewächs in freier Landschaft oder in ihrem Garten im Wohngebiet steht. Das Beste ist immer, sich bei seiner zuständigen Kommune zu informieren, was bei ihnen vor Ort für Regeln gelten.