Wichtiger Hinweis an alle Grundstückseigentümer, deren Grundstücke an öffentliche Straßen angrenzen
wir möchten Sie daran erinnern, dass die regelmäßige Pflege von Hecken, Sträuchern und anderen Begrünungen auf Ihrem Grundstück, die an öffentliche Straßen, Gehwege oder Verkehrsflächen grenzen, von großer Bedeutung ist. Ziel ist es, die Sicherheit und den ungestörten Verkehrsfluss für alle Verkehrsteilnehmer – Fußgänger, Radfahrer und Autofahrer – zu gewährleisten.
Bitte beachten Sie dabei die folgenden Anforderungen:
- Freie Höhen über Gehwegen und Fahrbahnen:
- Die lichte Höhe über Gehwegen muss mindestens 2,5 Meter betragen.
- Die lichte Höhe über Fahrbahnen muss mindestens 4,5 Meter betragen.
Diese Abstände sind notwendig, um eine gefahrlose Nutzung der Verkehrsflächen zu gewährleisten, insbesondere für größere Fahrzeuge wie Busse oder Einsatzfahrzeuge.
- Sichtbarkeit von Verkehrsschildern:
- Verkehrsschilder, Wegweiser und sonstige wichtige Hinweise dürfen nicht durch Bewuchs verdeckt werden. Bitte schneiden Sie gegebenenfalls die entsprechenden Pflanzen so zurück, dass die Schilder von allen Seiten gut erkennbar bleiben.
Warum ist dies wichtig?
Überhängende Äste, in den Gehweg ragende Sträucher oder verdeckte Schilder können Fußgänger und Radfahrer gefährden, Autofahrer irritieren und in bestimmten Situationen sogar Unfälle verursachen. Außerdem können unzureichend gepflegte Pflanzen die Einsatzkräfte behindern, wenn schnelle Hilfe erforderlich ist.
Was sollten Sie tun?
- Kontrollieren Sie regelmäßig den Bewuchs entlang Ihres Grundstücks.
- Schneiden Sie überhängende Äste oder Pflanzen rechtzeitig zurück.
- Beachten Sie bei der Pflege die gesetzlichen Vorgaben und Höhenmaße.
Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe, um unsere Straßen und Wege sicher und benutzerfreundlich zu gestalten!
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Eine Thuja Hecke ist ein Immergrün-Gewächs als Blickschutz. Einen Formschnitt oder Rückschnitt zur Pflege verwenden. Eine Thuja Hecke schneiden sollte einmal pro Jahr als Formschnitt erfolgen. |
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